Um an der Ausbildung zum Wasserretter teilnehmen zu können, muss jedes Mitglied der Wasserwacht eine abgeschlossene Ausbildung zum Deutschen Rettungsschwimmer in Silber (DRSA in Silber) sowie eine Sanitätsausbildung (SAN A/B) vorweisen können. In der Ausbildung zum Wasserretter werden von den Teilnehmern für den Wasserrettungsdienst spezifische Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie auch dafür notwendige grundlegende Kenntnisse im organisatorisch-taktischen Bereich erworben.
Die Wasserretterausbildung baut auf Sanitätsausbildung auf und erweitert die Kenntnisse in verschiedenen Bereichen, wobei die folgenden Punkte die hauptsächlichen Lehrinhalte der Ausbildung darstellen:
– Verhalten in Fließgewässern
– Rettung mit dem Motorboot
– Handhabung von Rettungsmitteln
– Thermische Schäden
– Ertrinkungs- und Tauchunfälle
– Reanimationstraining (HLW)
– Funkunterweisung
– Einsatztaktische Grundlagen
– Grundlagen des Medizinproduktrechts